Einlasshinweise zu unseren Veranstaltungen
Werte Gäste,
es ist untersagt, Glasbehälter, Flaschen, Dosen sowie pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände in die Veranstaltungsräume mitzubringen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ebensfalls nicht gestattet.
Für Eintrittskarten besteht kein Rückgabe- und Rückerstattungsanspruch.
Der Eintritt zu unserer Veranstaltung ist entsprechend § 5 des Jugendschutzgesetzes reglementiert. Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren dürfen unsere Veranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i.d.R. die Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24.00 Uhr.
Aufgrund des Jugendschutzgesetzes § 9 ist das Ausschenken von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt bzw. unter 18 Jahren beschränkt. Wir behalten uns deshalb vor, die Personalausweise zu kontrollieren.
Foto- und Datenschutzhinweise
Wir fertigen Fotos des Programms an. Die Fotos werden zur Darstellung unserer Aktivitäten veröffentlicht. Weitere Informationen auch allegemein zum Datenschutz finden Sie unter www.gelenauer-carneval.de/
Fonds zur Förderung besonders zukunftsweisender Umstände
Seit dem Jahr 2002 besteht dieser Fonds, der auf eine Wette des 1. GCC mit dem damaligen Bürgermeister zurückzuführen ist. Mithilfe des Fonds wird eine Prämie an in Gelenau gemeldete Frauen gezahlt, die ein Kind zur Welt bringen. Zur Sicherung dieses Fonds verpflichtet sich der 1. GCC, 1 € je verkaufter Eintrittskarte in diesen Fonds zu zahlen. Dafür wurde von uns ein gesondertes Spendenkonto eingerichtet.